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Hier einiges zum schmunzeln...

sollte sich irgendjemand dadurch angesprochen fühlen, take it easy! Manche Anliegen kann ich durchaus nachvollziehen - für andere ist es natürlich immer lustiger...

Falls Ihr ebenfalls solche oder ähnliche Erlebnisse habt lasst es mich wissen unter: info@reiseameise.de 

Ein Kunde ruft bei seinem Reiseveranstalter an, völlig aufgelöst erklärt er das niemand da ist um Ihn vom Flughafen abzuholen, die Reservierungsmitarbeiterin sucht nach der Buchung, endlich- da ist sie.... Stutzig durch das was Sie sieht frägt Sie den Kunden ob er denn überhaupt ein Hotel gebucht hat- die Buchung seines Onlinebüro weist keines aus! Doch, versichert er, natürlich habe ich ein Hotel gebucht! Die Mitarbeiterin wundert sich, überlegt und fragt schliesslich den Kunden: Wie heisst Ihr gebuchtes Hotel denn? Der Kunde darauf: Naja, hier stehts doch: Fly&Drive!!!

 

 

Tja, da hat wohl einer Online billig gebucht und weiss nicht wirklich was er gebucht hat ;-) 

 

Ein Kunde ruft erbost aus seinem Urlaub an. Er hat All inklusiv gebucht, im Preis dabei ist ein Bayrischer Biergarten in dem importierte Weisswürste und importiertes bayrisches Bier angeboten werden. Völlig entsetzt klagt er sein Leid der Reservierungsmitarbeiterin: In dem Biergarten gibts nix- nur Bierbänke und Biertische! Die Reservierungsmitarbeiterin (aus Bayern) klärt Ihn höflich auf, das ein Biergarten grundsätzlich nur aus Tischen, Bänken und natürlich Bier besteht- auch in Bayern! Der Kunde daraufhin patzig: Die Weisswürste schmecken auch nicht, ausserdem ist im Biergarten eine Schlange...

... böse Schlange- Du hast bestimmt kein All Inklusive gebucht, somit hast Du keine Rechtfertigung für Deine Anwesenheit- raus jetzt aus meinem Biergarten! Was die Weisswurst betrifft- vielleicht hat sie einfach einen Jetlag? Probier doch morgen nochmal eine- eventuell hast Du Glück und die Wurst ist wieder frisch und erholt von der strapaziösen Reise :-)

 

 

Ein Kunde beschwert sich bei seinem Reiseveranstalter über seinen Urlaub in der Türkei: Wir waren neben wenigen anderen die einzigen deutschen Gäste, ansonsten nur Russen. Wir konnten nicht schlafen, links von uns ein lauter Fernseher dazu lautstarke Diskussionen, rechts von uns wurde die ganze Nacht Sex praktiziert. Selbst nach mehrmaligen Klopfen an der Wand wurden wir durch lautes Stöhnen der Frau wach gehalten. Unsere Beschwerde an der Rezeption verminderte das Lustgebahren der Frau in keinster Weise...

... da hatten sich wohl zwei besonders lieb! Naja- Spass beiseite, ich möchte solche im Urlaub auch nicht neben mir haben! Und was lernen wir daraus? Deutsch und Russen in einem Hotel sorgen für Konflikte! (Bitte diesen Satz nicht als Ausländerfeindlich einstufen- dieses Problem gibt`s immer wenn 2 sehr verschiedene Nationalitäten aufeinander treffen- ein Problem wird es nur wenn man der Minderheit angehört ;-) 

 

Reiserechtsfall aus der Süddeutschen Zeitung:

Koitus nicht inklusive - Kein Spaß im Bett - Geld zurück? Irrtum: Ein "unharmonisches Beischlaferlebnis" ist im juristischen Sinne kein Reisemangel - auch nicht wenn das Hotelbett schuld ist. 

Der Fall:  Herr K. hatte mit seiner Lebensgefährtin eine Urlaubsreise nach Menorca gebucht und fand in seinem Zimmer zwei separat aufgestellte Einzelbetten statt eines Doppelbetts vor.  Ein friedliches und harmonisches Einschlaf- und Beischlaferlebnis sei deshalb während der gesamten Urlaubszeit nicht zustande gekommen. Der Mann verlangte Schadenersatz wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit in Höhe von 20 Prozent des Reisepreises. 

Das Urteil:  Die Klage wurde mit der Begründung abgewiesen, dass der Kläger nicht näher dargelegt habe, welche besonderen Beischlafgewohnheiten er hat, die fest verbundene Doppelbetten voraussetzen. Es komme hier auch nicht auf spezielle Gewohnheiten des Klägers an, sondern darauf, ob die Betten für einen durchschnittlichen Reisenden geeignet sind. Dem Gericht seien mehrere allgemein bekannte und übliche Variationen der Ausführung des Beischlafs bekannt, die auf einem Einzelbett ausgeübt werden können, und zwar durchaus zur Zufriedenheit aller Beteiligten. Weiter führte das Gericht in seiner Begründung aus, dass darüber hinaus kein Reisemangel vorliege, wenn der Mangel mit wenigen Handgriffen zu beseitigen ist. Auf einem von dem Kläger vorgelegten Foto sei zu erkennen gewesen, dass die Matratzen auf einem stabilen Rahmen liegen. Es hätte nur weniger Handgriffe bedurft, um die beiden Metallrahmen durch eine feste Schnur miteinander zu verbinden. Für den Fall, dass Herr K. etwas derartiges nicht dabei hatte, war das Gericht der Ansicht, dass bis zur Beschaffung einer Schnur der Kläger sich beispielsweise auch seines Hosengürtels hätte bedienen können, denn dieser wurde in seiner ursprünglichen Funktion in diesem Augenblick sicher nicht benötigt. 

 

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